Hausärztliche Versorgung
28. November 2008 | Von doclapschina | Kategorie: EntwurfIn der gesetzlichen Krankenversicherung gliedert sich die vertragsärztliche Versorgung in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung (§73 Abs. 1 SGB V).
Dabei umfaßt der Bereich der hausärztlichen Versorgung:
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die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und sozialen Umfeldes,
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die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen,
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die Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus der ambulanten und stationären Versorgung, sowie
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die Einleitung oder Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nicht ärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen.
