Hausärztliche Versorgung

28. November 2008 | Von | Kategorie: Entwurf

In der gesetzlichen Krankenversicherung gliedert sich die vertragsärztliche Versorgung in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung (§73 Abs. 1 SGB V).

Dabei umfaßt der Bereich der hausärztlichen Versorgung:

  • die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und sozialen Umfeldes,
  • die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen,
  • die Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus der ambulanten und stationären Versorgung, sowie
  • die Einleitung oder Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nicht ärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen.